Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach erteilt den Medien auf Anforderung Auskünfte zu den anhängigen Ermittlungsverfahren, sofern die Aufklärung strafrechtlich relevanter Sachverhalte nicht durch vorzeitige Veröffentlichungen gefährdet wird.In Ermittlungsverfahren, die für die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung sind, werden kurzfristig Pressekonferenzen einberufen.