Rechtsabteilung I

Allgemeine Strafsachen

Die Zuordnung der allgemeinen Strafsachen  wird durch ein Turnussystem ermittelt.

Für allgemeine Strafsachen, die in die Zuständigkeit eines Staatsanwalts fallen, ist die Abteilung 100 zuständig.

Für allgemeine Strafsachen, die in die Zuständigkeit eines Amtsanwalts fallen, ist die Abteilung 110 zuständig.

Ordnungswidrigkeits- und Erzwingungshaftverfahren werden in der Abteilung 111 bearbeitet.

 

Sonderstrafsachen der Abteilung 130

  • Konkurs-, Wirtschafts-, Bau-, Steuer-, Zoll- und Devisenstrafsachen; Verfahren gemäß § 266 a StGB;
    Strafsachen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz

 

Sonderstrafsachen der Abteilung 120

  • Lebensmittelstrafsachen
  • Verfahren im Zusammenhang mit Datenschutzbestimmungen ohne § 353b StGB
  • Verfahren gemäß § 353b StGB
  • Verfahren gegen Polizeibeamte im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes
  • Verfahren gegen Angehörige von Heilberufen wegen Behandlungsfehlern
  • Korruptionsverfahren
  • Verherrlichung von Gewalt sowie Aufstachelung zum Rassenhass ohne politischen Bezug
  • Arbeitsschutz- und Bergsachen

 

Rechtsabteilung III

Allgemeine Strafsachen

Die Zuordnung der allgemeinen Strafsachen  wird durch ein Turnussystem ermittelt.

Für allgemeine Strafsachen, die in die Zuständigkeit eines Staatsanwalts fallen, ist die Abteilung 300 zuständig.

Für allgemeine Strafsachen, die in die Zuständigkeit eines Amtsanwalts fallen, ist die Abteilung 310 zuständig.

Ordnungswidrigkeits- und Erzwingungshaftverfahren werden in der Abteilung 311 bearbeitet.

 

Sonderstrafsachen der Abteilung 320

 

  • Organisierte Kriminalität (OK-Sachen)
  • Verfahrensunabhängige Finanzermittlungen
  • Verfahren gegen Rechtsanwälte, Rechtsbeistände und Notare
  • Umwelt-/Tierschutzsachen
  • Wohnungseinbruchdiebstahl gem. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB, auch ./. Jugundliche und Heranwachsende, außer Beschaffung oder OK
  • Wehrstrafsachen
  • Zivilsachen
Rechtsabteilung VI

Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende sowie Jugendschutzsachen in den Bezirken Viersen, Erkelenz und Grevenbroich

AbteilungZuständigkeit
601 A - Her
602 Hes - Peter
603 Petes - Z

 

Bei Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende sowie bei Jugendschutzsachen in den Bezirken Mönchengladbach und Mönchengladbach-Rheydt wird die Zuständigkeit über ein Turnussystem für die Abteilungen 600 und 610 geregelt.

 

Für Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende nach §§174-182 StGB ist ausschließlich die Abteilung 604 zuständig.

 

Sonderstrafsachen der Abteilung 620

  • Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Frauenschutzsachen)
  • Fußballsachen
  • Münzstrafsachen
  • Revisionszurückverweisungen anderer Bezirke
Sonderstrafsachen der Abteilung 630
  • Verbreitung (kinder-, jugend-) pornographischer - und jugendgefährdender Schriften nach §§ 184, 184a, b, c, e StGB
Rechtsabteilung VII

Betäubungsmittelstrafsachen einschließlich Beschaffungskriminalität (auch gegen Jugendliche und Heranwachsende)

AbteilungZuständigkeit
700 A - Z

Sonderstrafsachen der Abteilung 720

  • Kapital- und Todesermittlungssachen
  • Brand- und Sprengstoffsachen
  • Politik-/Presse-/Immunitätssachen
  • Gewaltverherrlichung, Aufstachelung zum Rassenhass mit politischem Bezug
  • Verfahren gegen Richter und Justizbedienstete (einschl. Justizvollzugsbedienstete) 
  • Verfahren wegen Straftaten von Justizbediensteten (einschl. Justizvollzugsbediensteten) im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes
Rechtsabteilung VIII

Verfahren gegen unbekannte Täter (UJs-Verfahren)

AbteilungZuständigkeit
20 Staatsanwaltschaftliche UJs-Verfahren A - Z
29 Amtsanwaltschaftliche UJs-Verfahren   A - K
30 Amtsanwaltschaftliche UJs-Verfahren   L - Z