Rechtsabteilung 1
Allgemeine Strafsachen
Die Zuordnung der allgemeinen Strafsachen wird durch ein Turnussystem ermittelt.
Für allgemeine Strafsachen, die in die Zuständigkeit eines Staatsanwalts fallen, ist die Abteilung 180 zuständig.
Für allgemeine Strafsachen, die in die Zuständigkeit eines Amtsanwalts fallen, ist die Abteilung 181 zuständig.
Ordnungswidrigkeitsverfahren werden in der Abteilung 182 bearbeitet.
Erzwingungshaftverfahren werden in der Abteilung 112 bearbeitet
Sonderstrafsachen der Abteilungen 130 und 184
- Konkurs-, Wirtschafts-, Bau-, Steuer-, Zoll- und Devisenstrafsachen; Verfahren gemäß § 266 a StGB;
Strafsachen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz
Sonderstrafsachen der Abteilung 183
- Lebensmittelstrafsachen
- Korruptionsverfahren
- Arbeitsschutz- und Bergsachen
- Wiederaufnahmeverfahren anderer Behörden
Sonderstrafsachen der Abteilung 185
- FIU-Fristfälle
- Vermögensabschöpfung
Rechtsabteilung 2
Allgemeine Strafsachen
Die Zuordnung der allgemeinen Strafsachen wird durch ein Turnussystem ermittelt.
Für allgemeine Strafsachen, die in die Zuständigkeit eines Staatsanwalts fallen, ist die Abteilung 280 zuständig.
Für allgemeine Strafsachen, die in die Zuständigkeit eines Amtsanwalts fallen, ist die Abteilung 281 zuständig.
Ordnungswidrigkeitsverfahren werden in der Abteilung 282 bearbeitet.
Sonderstrafsachen der Abteilung 283
- Verfahren gegen Polizeibeamte im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes
Sonderstrafsachen der Abteilung 284
- Münzstrafsachen
- Verfahren gegen Richter und Justizbedienstete (einschl. Justizvollzugsbedienstete)
Sonderstrafsachen der Abteilung 285
- Verfahren gemäß § 353b StGB
Sonderstrafsachen der Abteilung 286
- Politik-/Presse-/Immunitätssachen
- Gewaltverherrlichung, Aufstachelung zum Rassenhass mit politischem Bezug
Rechtsabteilung 3
Allgemeine Strafsachen
Die Zuordnung der allgemeinen Strafsachen wird durch ein Turnussystem ermittelt.
Für allgemeine Strafsachen, die in die Zuständigkeit eines Staatsanwalts fallen, ist die Abteilung 380 zuständig.
Für allgemeine Strafsachen, die in die Zuständigkeit eines Amtsanwalts fallen, ist die Abteilung 381 zuständig.
Ordnungswidrigkeitsverfahren werden in der Abteilung 382 bearbeitet.
Erzwingungshaftverfahren werden in der Abteilung 312 bearbeitet
Sonderstrafsachen der Abteilung 383
- Organisierte Kriminalität (OK-Sachen)
- Verfahren gegen Rechtsanwälte, Rechtsbeistände und Notare
- Umwelt-/Tierschutzsachen
- Wehrstrafsachen
- Zivilsachen
Sonderstrafsachen der Abteilung 384
- Besonders beschleunigte Verfahren
Rechtsabteilung 4
Allgemeine Strafsachen
Die Zuordnung der allgemeinen Strafsachen wird durch ein Turnussystem ermittelt.
Für allgemeine Strafsachen, die in die Zuständigkeit eines Staatsanwalts fallen, ist die Abteilung 480 zuständig.
Für allgemeine Strafsachen, die in die Zuständigkeit eines Amtsanwalts fallen, ist die Abteilung 481 zuständig.
Ordnungswidrigkeitsverfahren werden in der Abteilung 482 bearbeitet.
Sonderstrafsachen der Abteilungen 404 und 484
- Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach §§174-182 StGB
Sonderstrafsachen der Abteilungen 430 und 487
- Verbreitung (kinder-, jugend-) pornographischer - und jugendgefährdender Schriften nach §§ 184, 184a, b, c, e StGB, inkl. Gewaltverherrlichung
Rechtsabteilung 5
Allgemeine Strafsachen
Die Zuordnung der allgemeinen Strafsachen wird durch ein Turnussystem ermittelt.
Für allgemeine Strafsachen, die in die Zuständigkeit eines Staatsanwalts fallen, ist die Abteilung 580 zuständig.
Für allgemeine Strafsachen, die in die Zuständigkeit eines Amtsanwalts fallen, ist die Abteilung 581 zuständig.
Ordnungswidrigkeitsverfahren werden in der Abteilung 582 bearbeitet.
Sonderstrafsachen der Abteilung 581
- Häusliche Gewalt
Sonderstrafsachen der Abteilung 583
- Verfahren gegen Angehörige von Heilberufen wegen Behandlungsfehlern
Sonderstrafsachen der Abteilung 585
- Verfahren gegen psychisch auffällige Personen
Sonderstrafsachen der Abteilung 586
- Verfahren gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Frauenschutzsachen)
Rechtsabteilung 6
Allgemeine Strafsachen
Die Zuordnung der allgemeinen Strafsachen wird durch ein Turnussystem ermittelt.
Für allgemeine Strafsachen, die in die Zuständigkeit eines Staatsanwalts fallen, ist die Abteilung 687 zuständig.
Für allgemeine Strafsachen, die in die Zuständigkeit eines Amtsanwalts fallen, ist die Abteilung 688 zuständig.
Ordnungswidrigkeitsverfahren werden in der Abteilung 689 bearbeitet.
Bei Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende sowie bei Jugendschutzsachen in den Bezirken Mönchengladbach und Mönchengladbach-Rheydt wird die Zuständigkeit über ein Turnussystem für die Abteilungen 680 und 685 geregelt.
Für Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende sowie Jugendschutzsachen in den Bezirken Viersen, Erkelenz und Grevenbroich sind die Abteilungen 681, 682 und 683 zuständig.
Sonderstrafsachen der Abteilung 620
- Revisionszurückverweisungen anderer Bezirke
Sonderstrafsachen der Abteilung 686
- Fußballsachen
Rechtsabteilung 7
Allgemeine Strafsachen
Die Zuordnung der allgemeinen Strafsachen wird durch ein Turnussystem ermittelt.
Für allgemeine Strafsachen, die in die Zuständigkeit eines Staatsanwalts fallen, ist die Abteilung 787 zuständig.
Für allgemeine Strafsachen, die in die Zuständigkeit eines Amtsanwalts fallen, ist die Abteilung 788 zuständig.
Ordnungswidrigkeitsverfahren werden in der Abteilung 789 bearbeitet.
Sonderstrafsachen in der Abteilungen 700 und 780
- Betäubungsmittelstrafsachen einschließlich Beschaffungskriminalität (auch gegen Jugendliche und Heranwachsende)
- Organisierte Kriminalität ausschließlich in Betäubungsmittestrafsachen (BtM-OK)
Sonderstrafsachen der Abteilungen 720 und 781
- Kapital- und Todesermittlungssachen
- Brand- und Sprengstoffsachen
- Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme
Rechtsabteilung 8
Für Verfahren gegen unbekannte Täter (UJs-Verfahren), die in die Zuständigkeit eines Staatsanwalts fallen, ist die Abteilung 880 zuständig.
Für Verfahren gegen unbekannte Täter (UJs-Verfahren), die in die Zuständigkeit eines Amtsanwaltes fallen, sind die Abteilungen 881 und 882 zuständig.
Sonderstrafsachen der Abteilung 883
- Eingehende Rechtshilfesachen
Sonderstrafsachen der Abteilung 884
- Ausgehende Rechtshilfesachen
- Strafvollstreckungsübernahmeersuchen
